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Kennzeichnung von Reitpferden im Landkreis Forchheim

Das Landratsamt Forchheim weist darauf hin, dass Ausritte im Bereich des Landkreises nur auf Pferden gestattest ist, die auf beiden Seiten deutlich sichtbar und erkennbar ein von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim überlassenes Kennzeichen tragen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Weitere Informationen zur Verordnung und den entsprechenden Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens finden Sie unter www.lra-fo.de – Bürgerservice – Natur & Umwelt – Naturschutz – Erholung in der freien Natur.

Informationen und rechtliche Hinweise zum Reiten in der freien Natur finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) unter www.stmuv.bayern.de – Service – Freizeittipps – Ratgeber – Reiten.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) informiert zum Thema Reiten im Wald unter www.stmelf.bayern.de – Wald und Holz – Funktionen des Waldes – Wald – Ort der Erholung und Naturgenuss.

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